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Touristenabgabe: Sind wir zur Erhebung verpflichtet?

Erfahren Sie alles über die Touristenabgabe in Spanien und Ihre Pflichten als Gastgeber. Wir erklären, wie Sie diese Steuer einfach begleichen können. Jetzt informieren!

Touristenabgabe: Sind wir zur Erhebung verpflichtet?

Gastgeber einer Touristenunterkunft zu sein hat viele Vorteile, aber wir werden Ihnen nicht verhehlen, dass es manchmal etwas umständlich sein kann. Zum Beispiel müssen Sie in einigen Städten mit… der gefürchteten Touristenabgabe kämpfen! Aber keine Angst, wir erklären Ihnen, wie es funktioniert, damit Sie sie einfach begleichen können.

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Was ist die Touristenabgabe?

Es ist eine Steuer, nicht mehr und nicht weniger. Es handelt sich um den Betrag, den jeder Tourist für die Übernachtung in einer Stadt zahlen muss.

Wir haben jedoch den Trost zu wissen, dass dieses gesammelte Geld für Maßnahmen zur Erhaltung und Bewahrung der Stadt, ihres kulturellen Erbes, ihrer Infrastruktur usw. verwendet wird (oder das wird uns gesagt).

Wenn Sie Gastgeber sind, ist das tatsächlich von Interesse, denn je besser Ihre Stadt erhalten ist, desto attraktiver wird sie für Touristen sein, und das bedeutet mehr Buchungen für Ihre Unterkunft.

https://www.youtube.com/watch?v=ROVsjgEJf7g

Welche Städte erheben diese Abgabe?

Die Touristenabgabe von Barcelona [die gesamte Gesetzgebung finden Sie auf der Website der Generalitat] gehört zu den bekanntesten, vielleicht weil sie eine der ersten spanischen Städte war, die sie eingeführt hat. Aber sie ist nicht mehr allein, andere Orte haben sich dem Trend angeschlossen, Touristen Steuern zu berechnen. Tatsächlich haben wir derzeit eine Touristenabgabe in Katalonien und eine Touristenabgabe auf den Balearen.

Besitzen Sie eine Touristenunterkunft? Unkenntnis des Gesetzes befreit Sie nicht von der Einhaltung. Werfen Sie einen Blick in unser Gesetzeszentrum für Touristenunterkünfte.

Muss ich die Touristenabgabe in meiner Ferienwohnung erheben?

Tasa turistica

Ja, das müssen Sie. Die Preise können von Jahr zu Jahr variieren, aber die aktuellen sind wie folgt:

  • Auf Mallorca, Ibiza, Formentera und Menorca wird eine Touristenabgabe erhoben, die in Ferienresidenzen 2 € pro Person und Nacht beträgt.
  • In Barcelona beträgt die Abgabe 2,25 € pro Person und Nacht.
  • Im restlichen Katalonien beträgt die Abgabe 0,90 € pro Person und Nacht. Minderjährige unter 16 Jahren zahlen die Abgabe nicht, und die Grenze beträgt 7 Tage.

Wie wird die Erhebung durchgeführt?

Halbjährlich müssen Sie dem Finanzamt das Formular Modelo 950 vorlegen, um die Touristenabgabe für die Besucher zu begleichen, die Ihre Unterkunft in den letzten Monaten empfangen hat. Das Gute daran ist, dass Sie es heutzutage online erledigen und mit Kreditkarte bezahlen können, sodass es ein schneller und einfacher Vorgang ist. Das einzige, worauf Sie achten müssen, ist, dass Sie die Erklärungsfrist nicht verpassen.

Um die Abgabe bezahlen zu können, müssen Sie diese jedoch zuerst Ihren Kunden in Rechnung gestellt haben. Hier haben Sie zwei Optionen:

  • Sie bewerben Ihre Unterkunft, indem Sie angeben, dass der Preis die Touristenabgabe nicht enthält, und erheben diese, sobald Ihre Gäste angekommen sind.
  • Sie bewerben Ihre Ferienwohnung, indem Sie angeben, dass der Preis die Touristenabgabe bereits enthält. Auf diese Weise zahlt der Kunde die Abgabe bei der Buchung.

Auch hier kommt Ihnen die Technologie zur Hilfe, und Sie finden bereits viele Verwaltungsplattformen für Ferienwohnungen oder OTAs , die Ihnen bei der Erhebung und Abwicklung dieser Abgabe helfen. So müssen Sie sich um nichts kümmern.

Sie haben es gesehen, die Touristenabgabe ist nicht so kompliziert zu handhaben, wie es auf den ersten Blick scheint. Haben Sie keine Angst davor!

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