Neue Pflichten zur Reiseregistrierung 2023: Alles, was Sie wissen müssen
Erfahren Sie alles über die neuen Pflichten zur Reiseregistrierung 2023 in Deutschland. Die Königliche Verordnung 933/2021 betrifft alle Beherbergungsbetriebe. Bleiben Sie konform!
Worum geht es in der Königlichen Verordnung 933/2021?
Die Königliche Verordnung 933/2021 hat neue Verpflichtungen für die Reiseregistrierung festgelegt, die die Abfrage bestimmter Gastdaten umfassen. Diese Vorschrift gilt für alle Reiseveranstalter, ob öffentlich oder privat, digitale Plattformen und nicht-professionelle Einzelpersonen, die gegenüber den Behörden die Identität von Gästen, die ihre Unterkünfte mieten, angeben müssen. Die Registrierungspflicht tritt 6 Monate nach Veröffentlichung der Norm, d.h. ab dem 2. Juni 2023, in Kraft, während die Meldung der Daten ab dem 2. Januar 2023 obligatorisch ist.
An wen richtet sich diese neue Regelung?
Die neue Regelung gilt für natürliche oder juristische Personen, die gegen Entgelt Beherbergungsdienstleistungen anbieten, einschließlich Hotels, Hostels, Pensionen, Apartments, Landhäuser, Bungalows oder andere Modalitäten innerhalb des nationalen Territoriums.
Welche neuen Pflichten gibt es für die Reiseregistrierung?
Die neue Regelung besagt, dass die Eigentümer von Touristenunterkünften ein Registrierungsformular mit den Informationen der Reisenden einreichen müssen. Sie sind auch dafür verantwortlich, die Richtigkeit der von den Reisenden bereitgestellten Daten zu überprüfen und müssen eine digitale Datei mit den gesammelten Daten für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Beendigung des Dienstes erstellen.
Wichtig: Das Innenministerium hat die Plattform SES.HOSPEDAJES auf seiner elektronischen Homepage eingerichtet, um natürlichen oder juristischen Personen, die Beherbergungsdienstleistungen anbieten, bei der Verwaltung der Dokumentenregistrierung und der Bereitstellung der erforderlichen Informationen zu helfen.
Welche Daten müssen bei der Registrierung von Reisenden erfasst werden?
Die Verantwortlichen, die der Pflicht unterliegen, müssen ein elektronisches Register führen, das die im Anhang I der Königlichen Verordnung 933/2021 festgelegten Daten enthält.
Wann tritt diese neue Regelung in Kraft?
Die Königliche Verordnung 933/2021 sieht vor, dass die Meldeverpflichtungen am 2. Januar 2023 in Kraft treten, gewährt aber eine Übergangsfrist bis zum 2. Juni 2023, damit die verschiedenen verpflichteten Subjekte ihre Systeme anpassen und mit der Anwendung integrieren und sich mit dieser vertraut machen können. Das bedeutet, dass in den nächsten fünf Monaten keine Sanktionen oder Bußgelder im Zusammenhang mit der Pflicht zur Kommunikation der Reisendeninformationen angewendet werden.
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