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Vorschriften für Touristenunterkünfte in Euskadi

Erfahren Sie mehr über die aktuellen Vorschriften und das neue Dekret 101/2018 für Ferienwohnungen in Euskadi. Schützen Sie Ihre Unterkunft und bleiben Sie informiert über lokale Gesetze. Jetzt lesen und Vorteile sichern!

Vorschriften für Touristenunterkünfte in Euskadi

Das Phänomen der Touristenunterkünfte ist in wenigen Jahren rapide gewachsen, was die verschiedenen Autonomen Gemeinschaften gezwungen hat, dieses Thema zu regulieren. Die Vorschriften für Touristenwohnungen in Euskadi sind ein komplexes Thema, das die autonome Regulierung mit den kommunalen Vorschriften verbindet.

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Neues Dekret für Touristenwohnungen in Euskadi

Normativa alquiler turistico euskadi

Am 26. Juli 2018 wurde im Amtsblatt des Baskenlandes das Dekret 101/2018 vom 3. Juli über Wohnungen und Zimmer in Wohnungen zur touristischen Nutzung veröffentlicht. Mit dieser Norm wurde das Mandat des Tourismusgesetzes 13/2016 erfüllt (Sie können es vollständig hier einsehen), das sich auf die Regulierung der touristischen Vermietung bezog.

Das Dekret berücksichtigt alle Anforderungen, die Sie erfüllen müssen, wenn Sie eine Immobilie in dieser Autonomen Gemeinschaft besitzen, die Sie in ein Ferienhaus umwandeln möchten. Eine ihrer Besonderheiten ist die Pflicht, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen (was in anderen Regionen nicht verlangt wird).

Ziel ist es, in dieser Region ein ausreichendes Angebot an Ferienunterkünften zu schaffen, um sie für den Tourismus attraktiver zu machen.

In unserem Informationszentrum für Gesetze zu Touristenunterkünften finden Sie weitere Details zu den Vorschriften anderer Städte.

Vorschriften für Touristenwohnungen der Stadtverwaltung von Bilbao

Normativa alquiler turistico euskadi

In dieser Stadt ist sowohl die vollständige touristische Vermietung als auch die touristische Zimmervermietung in Privatwohnungen erlaubt. Aber Achtung, nicht überall ist alles möglich: In den Gebieten des Casco Viejo und Bilbao la Vieja dürfen sich Touristenapartments nur in den ersten Stockwerken befinden und es darf nur eine Unterkunft pro Gebäude geben.

Wenn Sie also vorhaben, eine Ferienwohnung in dieser Gegend zu vermieten, müssen Sie schneller sein als Ihre Nachbarn.

Und weitere Einschränkungen und Spezifikationen. Wenn Sie Zimmer an Touristen in Ihrem Wohnhaus vermieten möchten, dürfen Sie nicht mehr als 3 Zimmer vermieten, egal wie viele weitere Räume die Immobilie hat.

Wenn es sich um eine Touristenwohnung handelt, müssen Sie möglicherweise Anpassungen vornehmen, da die kommunale Verordnung für Ferienvermietungen in Bilbao vorsieht, dass diese Immobilien über ein Wohnzimmer, ein Esszimmer (oder Wohn-Esszimmer), eine Küche und Schlafzimmer verfügen müssen. Über Badezimmer wird nichts gesagt, aber es ist logisch anzunehmen, dass es mindestens ein komplettes Badezimmer geben muss.

In jedem Fall müssen Sie die Immobilie im Register der Unternehmen und touristischen Aktivitäten von Euskadi registrieren und im Grundbuchamt vermerken lassen, dass die Immobilie oder ein Teil davon für touristische Zwecke genutzt wird.

Arten von Unterkünften nach dem „Airbnb-Gesetz“ von Bilbao

Laut der Bilbaoer Verordnung über Touristenunterkünfte werden drei Typen definiert.

  • Touristische Zimmer: Hier muss der Inhaber der touristischen Aktivität in der Wohnung gemeldet sein, in der Zimmer zur touristischen Vermietung angeboten werden. Unterliegt keiner besonderen Gesetzgebung.
  • Touristenwohnung: Dies sind Wohnungen, die ausschließlich touristischen Zwecken dienen und sich in Wohngebäuden befinden müssen, ausschließlich in den ersten Stockwerken – oder in oberen Stockwerken, sofern sie sich unterhalb von Wohnungen befinden und einen unabhängigen Zugang von der öffentlichen Straße aus haben.
  • Hotels, Hostels oder Pensionen: Sie werden weiterhin als Ausrüstungsnutzung eingestuft und ihre Regulierung erfolgt gemäß den Vorschriften des Allgemeinen Bebauungsplans bezüglich ihrer Lage – und den des PER des Casco Viejo und des PERRI von Bilbao la Vieja, falls sie in diesen Bereichen angesiedelt werden.
  • Touristische Apartments und Aparthotels: Gemäß der Beschreibung im Gesetz 13/2016 vom 28. Juli über den Tourismus in Euskadi gelten als Apartment solche, die nicht nur ein Schlafzimmer, sondern auch ein Bad und eine Küche umfassen.

Verordnung für Ferienvermietungen der Stadtverwaltung von San Sebastián

Normativa alquiler turistico euskadi

Wenn sich Ihre Immobilie im schönen San Sebastián befindet, können Sie diese auch komplett vermieten oder sogar Touristen in Ihrem eigenen Haus beherbergen.

Wenn Sie Zimmer vermieten, müssen Sie die Bereiche Küche, Esszimmer oder Wohnzimmer, Badezimmer und Schlafzimmer klar voneinander abgrenzen. Touristen müssen mindestens ein Schlafzimmer und ein Badezimmer für sich haben.

Bei einer Touristenwohnung darf diese nicht kleiner als 35 Quadratmeter sein und die Küche muss Abfallbehälter zur Mülltrennung mit Angabe des Ablageorts enthalten.

Die Verordnung hat den Stadtplan von San Sebastián in mehrere Zonen unterteilt, wodurch bestimmte Einschränkungen festgelegt wurden. Tatsächlich sind in Zone A Ferienwohnungen gänzlich verboten.

Um die Tätigkeit auszuüben, muss ein Vormeldeformular und eine Gedächtnisanalyse mit den Daten des Eigentümers und der Immobilie bei der Stadtverwaltung eingereicht werden.

Voraussetzungen für die Lizenz zur touristischen Vermietung

Normativa alquiler turistico euskadi

Die Gesetzgebung für Airbnb-Wohnungen im Baskenland schreibt vor, dass der Beginn der Tätigkeit der entsprechenden Stadtverwaltung mitgeteilt wird, indem eine verantwortungsvolle Erklärung abgegeben wird, in der die Daten der Immobilie, der Unterkunft und des Eigentümers enthalten sind, und die entsprechende Gemeindegebühr entrichtet wird.

Erforderlich ist auch die Eintragung im Register der Tourismusunternehmen und -aktivitäten von Euskadi. Die zuständige Stelle prüft, ob die Immobilie alle Anforderungen erfüllt, und wenn dies der Fall ist, wird die Eintragung vorgenommen und dem Interessenten ein charakteristischer Code zugewiesen, der die Immobilie als Touristenwohnung identifiziert.

Mögliche Bußgelder und Sanktionen bei touristischer Vermietung

Normativa alquiler turistico euskadi

Bei Nichteinhaltung der auf autonomer oder kommunaler Ebene festgelegten rechtlichen Anforderungen wird ein Sanktionsverfahren eingeleitet. Seien Sie hier sehr vorsichtig, es reicht nicht aus, die Gesetzgebung zur Erlangung der Lizenz einzuhalten und dann zu tun, was Sie wollen.

Leichte Verstöße werden mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 € geahndet, schwere Verstöße mit einer Geldbuße von 10.001 bis 100.000 € und sehr schwere Verstöße können bis zu 600.000 € betragen. Das Baskenland ist zusammen mit Katalonien die Autonome Gemeinschaft mit den höchsten Geldbußen in dieser Angelegenheit.

Aber wenn Sie eine gesetzestreue Person sind und alles richtig machen, müssen Sie diese Sanktionen nicht fürchten. Denken Sie jedoch daran, dass in dieser Gemeinschaft auch der Abschluss einer Haftpflichtversicherung von 35.000 € pro angebotenem Übernachtungsplatz obligatorisch ist. Dies bedeutet zwar zusätzliche Kosten, verhindert aber, dass Sie tief in die Tasche greifen müssen, wenn ein Tourist in Ihrer Wohnung Schaden nimmt oder Ihre Gäste Schäden in der Gemeinschaft verursachen.