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Balearen-Ökosteuer 2025: Der komplette Leitfaden für Touristen und Gastgeber

Der komplette Leitfaden zur Ökosteuer (Kurtaxe) auf Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera 2025. Erfahren Sie alles über Sätze, Ermäßigungen und Befreiungen für Touristen und Gastgeber. Planen Sie Ihre Reise smarter!

Balearen-Ökosteuer 2025: Der komplette Leitfaden für Touristen und Gastgeber

Die Ökosteuer oder Kurtaxe (Impuesto sobre Estancias Turísticas – IET) wird auf Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera erhoben, um Umweltprojekte zu finanzieren und nachhaltige Infrastrukturen zu verbessern. Wenn Sie auf die Balearen reisen oder eine Touristenunterkunft mieten, finden Sie hier alles, was Sie über die Kurtaxe im Jahr 2025 wissen müssen.

Sätze der Ökosteuer auf den Balearen 2025

Die Höhe der Ökosteuer variiert je nach Art der Unterkunft, Saison und Insel.

1. Allgemeine Sätze nach Art der Unterkunft

  • Luxushotels und Apartments (5 Sterne und 4 Sterne Superior) → Bis zu 4 € pro Nacht in der Hochsaison und 1 € in der Nebensaison.
  • Hotels von 1 bis 4 Sternen, Agrotourismus und ländlicher Tourismus → Zwischen 2 und 3 € pro Nacht in der Hochsaison, mit Ermäßigungen in der Nebensaison.
  • Hostels, Pensionen, Herbergen und Campingplätze → Ungefähr 1 € pro Nacht in der Hochsaison und eine Ermäßigung in der Nebensaison.
  • Touristenunterkünfte und Ferienwohnungen2 € pro Nacht in der Hochsaison.

Ermäßigungen und Befreiungen

  • Längere Aufenthalte: Ab dem neunten Tag in derselben Unterkunft wird die Gebühr um 50 % reduziert.
  • Kinder unter 16 Jahren: Zahlen keine Ökosteuer.
  • Einwohner der Balearen: Können in einigen Fällen Abzüge beantragen.

2. Kurtaxe auf jeder Insel

Obwohl die Ökosteuer auf dem gesamten Archipel einheitlich ist, weist jede Insel Besonderheiten bei ihrer Anwendung auf.

Mallorca - Sätze 2025

  • Hotels und Apartments 5 Sterne und 4 Sterne Superior → 4 € in der Hochsaison, 1 € in der Nebensaison
  • Hotels und Apartments 4 Sterne Standard → 3 € in der Hochsaison, 0,75 € in der Nebensaison
  • Landhäuser und Inlandtourismus → 2 € in der Hochsaison, 0,50 € in der Nebensaison
  • Hostels, Pensionen und Campingplätze → 1 € in der Hochsaison, 0,25 € in der Nebensaison

Menorca - Sätze 2025

  • Hotels und Unterkünfte 5 Sterne und 4 Sterne Superior → 4 € in der Hochsaison, 1 € in der Nebensaison
  • Hotels 3 und 4 Sterne → 3 € in der Hochsaison, 0,75 € in der Nebensaison
  • Landhäuser und Agrotourismus → 2 € in der Hochsaison, 0,50 € in der Nebensaison
  • Hostels und Campingplätze → 1 € in der Hochsaison, 0,25 € in der Nebensaison

Ibiza - Sätze 2025

  • Luxushotels (5 Sterne und 4 Sterne Superior) → 4 € in der Hochsaison, 1 € in der Nebensaison
  • Hotels 3 und 4 Sterne → 3 € in der Hochsaison, 0,75 € in der Nebensaison
  • Ländliche und touristische Unterkünfte → 2 € in der Hochsaison, 0,50 € in der Nebensaison
  • Hostels, Herbergen und Campingplätze → 1 € in der Hochsaison, 0,25 € in der Nebensaison

Formentera - Sätze 2025

  • Hotels und hochwertige Unterkünfte → 4 € in der Hochsaison, 1 € in der Nebensaison
  • Hotels 3 und 4 Sterne → 3 € in der Hochsaison, 0,75 € in der Nebensaison
  • Landhäuser und Inlandtourismus → 2 € in der Hochsaison, 0,50 € in der Nebensaison
  • Hostels, Herbergen und Campingplätze → 1 € in der Hochsaison, 0,25 € in der Nebensaison

Ermäßigungen und Befreiungen

  • Längere Aufenthalte: Ab dem neunten Tag in derselben Unterkunft wird die Gebühr um 50 % reduziert.
  • Kinder unter 16 Jahren: Zahlen keine Ökosteuer.
  • Einwohner der Balearen: Können Steuerabzüge beantragen.

Wie müssen Gastgeber die Ökosteuer verwalten?

Wenn Sie Eigentümer oder Verwalter einer touristischen Unterkunft sind, müssen Sie die Ökosteuer von Ihren Gästen einziehen und diese an die Steuerbehörde der Balearen (ATIB) abführen.

Schritte zur Abführung der Ökosteuer

  1. Registrierung der Unterkunft bei der ATIB.

  2. Einziehung der Ökosteuer von den Gästen beim Check-in oder Check-out.

  3. Vierteljährliche Meldung und Zahlung der Steuer zu den folgenden Terminen:

    • 1. Quartal (Januar-März) → vom 1. bis 20. April
    • 2. Quartal (April-Juni) → vom 1. bis 20. Juli
    • 3. Quartal (Juli-September) → vom 1. bis 20. Oktober
    • 4. Quartal (Oktober-Dezember) → vom 1. bis 20. Januar
  4. Zahlung über das Portal der ATIB innerhalb der festgelegten Frist.

Es ist wichtig, Aufzeichnungen über die erhobenen und gemeldeten Gebühren zu führen, da die Behörden Inspektionen durchführen können.

Wohin fließt das Geld aus der Ökosteuer?

Das mit dieser Steuer eingenommene Geld wird für Umweltprojekte und nachhaltige Infrastruktur auf den Balearen verwendet. Einige aktuelle Beispiele sind:

– Restaurierung von Naturgebieten in der Sierra de Tramuntana und im Naturpark Ses Salines.
– Investitionen in Wasser- und Energiesparsysteme in Tourismusgemeinden.
– Schutz des historischen und kulturellen Erbes der Inseln.
– Verbesserung der nachhaltigen Mobilität in Gebieten mit hohem Touristenaufkommen.

Tipps für Touristen und Gastgeber

✔ Touristen: Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die Ökosteuer, um Überraschungen bei der Hotel- oder Unterkunftsrechnung zu vermeiden.

✔ Eigentümer von Ferienwohnungen: Informieren Sie Ihre Gäste im Voraus über diese Steuer, um Missverständnisse zu vermeiden.

✔ Tourismusunternehmen: Konsultieren Sie immer die Website der ATIB, um sicherzustellen, dass Sie die geltenden Vorschriften einhalten.

Die mallorquinische Ökosteuer im Jahr 2025 bleibt eine Schlüsselmaßnahme für die Nachhaltigkeit des Tourismus auf dem Archipel. Mit einer angemessenen Verwaltung ermöglicht sie es sowohl Besuchern als auch Einheimischen, eine besser erhaltene Umgebung mit besseren Dienstleistungen zu genießen.

Wenn Sie Fragen zur Abführung oder Verwaltung der Ökosteuer haben, besuchen Sie die offizielle Website der Steuerbehörde der Balearen (ATIB).